Lohnraub, Stundenklau und Strafversetzungen bei der Volkssolidarität Leipzig

Seit November 2014 wurde die VAB FAU-Leipzig* von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beauftragt, gegen verschiedene Arbeitsrechtsverletzungen und Mobbing (wobei hier eher der Begriff Bossing angebracht ist) bei der Volkssolidarität Leipzig vorzugehen. Ein älteres Problem bei diesem Arbeitgeber ist, dass Zuschläge einfach gestrichen werden, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin erkrankt.

Der Personalleiter meinte dazu, die Mitarbeiter wüssten doch, dass sie laut Arbeitsvertrag drei Monate Zeit hätten, diese nachzufordern. Dieser Gehaltsdiebstahl geschieht also ganz bewusst.
(Inzwischen sind bei einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich gewehrt haben diese Zuschläge nachgezahlt worden.)
Als im November eine Wohnbereichsleiterin ohne Angaben von Gründen freigestellt wurde, solidarisierten sich, trotz Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, mit einer Ausnahme alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnbereiches mit ihr. Diese Ausnahme wurde dann vorübergehende Wohnbereichsleiterin, statt der stellvertretenen Wohnbereichsleiterin, was für diese wiederum Gehaltseinbußen bedeutete. Dann gab es einige Versetzungen, von denen selbst der Anwalt der Volkssolidarität bei einer Güteverhandlung meinte, dass diese den Zweck hätten, „wieder Ruhe reinzubringen“ – also Disziplinierung durch Zerschlagung eines solidarischen Kollektivs. Zu diesen Versetzungen wurde auch kein Betriebsrat ordnungsgemäß angehört oder den Betroffenen das durch betriebsinterne Vereinbarungen (AVR) bestehende Mitspracherecht eingeräumt. Durch Dienstplanfälschung, Überstundenabbau während des Erkrankungszeitraums (!) und andere Manipulationen wurden später Erkrankten (wobei das mobbinggeschwängerte Arbeitsklima eine entscheidende Rolle spielte und spielt) Überstunden gestrichen und damit Gehalt gestohlen.
Nun hat die Volkssolidarität Leipzig aber das Problem, dass sie für diese Mitarbeiter ab Januar keine Lohnbescheinigungen mehr vorlegen kann. (Manchmal kann auch die Software des Betriebes ein guter Genosse sein.)
Am 6. November wurde bei einer „Betriebsversammlung“ bekannt gegeben, dass es wieder Weihnachtsgeld gibt. Am 14. November wurde eine „Betriebsvereinbarung“ geschlossen, dass die Mitarbeiter, die bis zum 31. März ausscheiden, dieses nicht erhalten. Da diese „Betriebsvereinbarung“ aber nicht bekannt gegeben wurde, erfuhren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor dem 31. März ausschieden, erst nach der Kündigung oder dem Aufhebungsvertrag durch recht absurde Briefe ihres ehemaligen Arbeitgebers davon.
Zunächst ab es einen Briefverkehr zwischen der VAB FAU-Leipzig* und der Geschäftsführung der Volkssolidarität Leipzig, der aber abriss, als die FAU darum bat, eine Vertretung zu benennen, die etwas von Arbeitsrecht versteht.

Die VAB FAU-Leipzig* erhebt weiterhin die Forderungen:
– Aushändigung der Stundenzettel und Gehaltsabrechnungen
– Wiedergutschreibung der gestohlenen Stunden und Auszahlung des vollen Gehalts
– Auszahlung des Weihnachtsgeldes an alle
– Rückgängigmachung aller rechtswidrigen Versetzungen

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*Die SelBa Leipzig war bis 2017 die FAU Leipzig

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