Es ist für VAB FAU-Leipzig* als staatskritische Gewerkschaft nicht unproblematisch, mit staatlichen und halbstaatlichen Institutionen zusammenzuarbeiten. Doch hier musste schnell im Interesse von Leben und Gesundheit der Heimbewohner gehandelt werden.
Nachdem sich einige Mitarbeiterinnen aus dem neuen Sozialzentrum der Volkssolidarität Leipzig „An den Gärten“ mit übereinstimmenden Problemschilderungen hilfesuchend an die FAU Leipzig* wandten, sah sich die VAB FAU Leipzig* Anfang März gezwungen, folgenden Text an die zuständigen Stellen zu senden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Gewerkschaft VAB FAU Leipzig sind seit einiger Zeit verstärkt im Pflegebereich tätig. In diesem Zusammenhang wurden wir über schwere Missstände im Sozialzentrum „An den Gärten“ der Volkssolidarität Leipzig e.V. Informiert. In den Vorstellungs- bzw. Einstellungsgesprächen würde den Arbeitssuchenden erzählt, dass die Bewohner sehr eigenständig seien und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen „nur die helfende Hand“ seien. Das Konzept sehe vor, dass die Bewohner sich an der Reinigung der Wäsche und an den Arbeiten in der Küche beteiligen. Die Bewohner seien nicht bettlägerig. Zwei Hilfskräfte und eine Fachkraft seien für 12 Bewohner zuständig. Die Realität stelle sich nun aber so dar, dass einige Bewohner und Bewohnerinnen dauerhaft bettlägrig seien, ein großer Teil sei stark an Demenz erkrankt, dass anstatt sie mithelfen könnten manchmal sogar fixiert werden müssten, da das Personal fehlt, sie zu beaufsichtigen. Zwei Hilfskräfte und eine Fachkraft seien für 24 Bewohner zuständig, die Fachkraft aber teilweise noch für 24 weitere Bewohner (also 4 Hilfskräfte und eine Fachkraft für 48 Bewohner). Obwohl zu den Aufgaben der Hilfskräfte auch die Zubereitung und Reichung von Mahlzeiten gehöre, hätten sie keinen Hygienepass vom Gesundheitsamt. Eine PDL gibt es schon seit der Eröffnung im Dezember nicht, was auch mit dem Internet der Volkssoidarität Leipzig übereinstimmt. Es würden Mitarbeiter geplant, die nicht existieren, so würden Max Mustermann 1 und Max Mustermann 2 im Dienstplan stehen. Aus der Not heraus würden Hilfskräfte Aufgaben nehmen, für die sie nicht qualifiziert sind. Es sei schon vorgekommen, dass ein Bewohner zweimal Insulin erhielt (diesmal hat er überlebt). Neben dieser Arbeitsverdichtung würde auch gegen das Arbeitszeitgesetz § 5 verstoßen. Beschwerden und Hilferufe bei Vorgesetzten blieben ergebnislos und hatten nur Vorwürfe über mangelnde Opferbereitschaft zur Folge.
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*Die SelBa Leipzig war bis 2017 die FAU Leipzig