Nötigung oder Erpressung?

Wenn die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende der Volkssolidarität Leipzig durch’s Haus geht, um Unterschriften abzupressen und dabei den Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen negative Konsequenzen androht, wenn nicht unterschrieben wird, handelt es sich um den Straftatbestand der Erpressung oder der Nötigung § 253 oder § 240 StGb.

Da es sich nicht um ein Offizialdelikt handelt, müssten die Betroffenen selbst Anzeige erstatten.

Die andere Frage wäre, was so eine Mitarbeiterin im Betriebsrat zu suchen hat.

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