An einer bundesweiten Protestdemo gegen eine einstweilige Verfügung des Berliner Landesgerichts, nach der sich die FAU Berlin nicht mehr als Gewerkschaft bezeichnen darf, beteiligte sich auch die VAB Leipzig.
Die Demo begann bei ca. -15°C am FAU-Lokal in der Straßburger Straße und endete mit einer langen Kundgebung am Kino Babylon. Ein dortiger Arbeitskampf hatte zu einstweiligen Verfügungen des Landesgerichts gegen die FAU Berlin geführt.
Seit dem 11.12. darf die FAU Berlin sich per einstweiliger Verfügung nicht mehr Gewerkschaft nennen. Das bedeutet de facto ein Verbot dieser kleinen kämpferischen ArbeiterInnenorganisation.
Ausgelöst wurde die juristische Maßnahme von der Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte, die damit offensichtlich die konsequente Selbstorganisation der Beschäftigten in ihrem Betrieb lahmlegen möchte. Im Babylon ist ein großer Teil der Belegschaft in der FAU organisiert und wird von ihr seit Monaten erfolgreich bei Arbeitskämpfen unterstützt.
Dass das Landgericht so einen starken Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit ohne Gegenanhörung durchwinkt, ist ein Skandal. Es schafft nicht nur einen Präzedenzfall, der jede Form von freier gewerkschaftlicher Organisation unterbinden könnte, sondern ist auch ein Angriff auf das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit.