Ein kleiner Schritt für mehr Gerechtigkeit.
Nach der Kündigung einer Minijobberin in der vitalia-Filiale im Hauptbahnhof Leipzig erhielt diese zwar ihren regulären Lohn für Dezember, nicht aber die Weihnachtsgutschrift die Urlaubsabgeltung ausstehende Lohnfortzahlung für Krankheitszeiten sowie einbehaltende Trinkgelder. Die VAB FAU Leipzig forderte vom Unternehmen die Auszahlung dieser ausstehenden Lohnbestandteile. Vitalia kam der Zahlungsaufforderung nach.
Die VAB FAU Leipzig empfahl den verbliebenen Kolleginnen auf 450-Euro-Basis umgehend, den Urlaub für das Jahr 2013 einzureichen und bis zum 31. März zu nehmen, damit dieser nicht verfällt.
Vier Kolleginnen beantragten den Urlaub, welcher auch gewährt wurde.
Die VAB FAU Leipzig wird genau beobachten, ob sich Vitalia zukünftig rechtskonform verhält und auch den geringfügig Beschäftigten Urlaub und Lohnfortzahlung gewährt.