So wie auch kürzlich eine Arbeitnehmerin mit Hilfe der IG Metall gegen ihre Versetung erfolgreich klagte, hat auch eine Wohnbereichsleiterin, die Mitglied der Gewerkschaft VAB FAU Leipzig* ist ihren Prozess gegen die Volkssolidarität Leipzig in erster Instanz gewonnen. In beiden Fällen wurde das Vorgehen des Arbeitgebers als Strafversetzung empfunden. In beiden Fällen stellten die Gerichte fest, dass die Versetzung nicht nach billigem Ermessen erfolgte – und deshalb nicht mehr vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt war.
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*Die SelBa Leipzig war bis 2017 die FAU Leipzig